Was ist die Nutzungsdauer eines Firmenwerts für eine RA-Kanzlei?
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Muss mE im Einzelfall beurteilt werden, da § 8 (3) EStG die freiberuflichen Tätigkeiten nicht mit einbezieht. Laut EStR Rz 3189 wäre die Nutzungsdauer "im Standardfall mit fünf Jahren" anzunehmen.
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